Das BMF-Schreiben vom 29. Januar 2020 (IV C 1 -S 1980-1/19/10038 :001) gibt den Basiszins zum 2. Januar 2020 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2020 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist.
BMF: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 InvStG
von Hamelneinfachonline | Feb 7, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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