Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 6. Februar 2020 (III C 3 -S 7156/19/10002 :001) zur Steuerbefreiung für Beförderungsleistungen im Rahmen der grenzüberschreitenden Güterbeförderung unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 29. Juni 2017, C-288/16, L.C. Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
BMF: Steuerbefreiung für Beförderungsleistungen im Rahmen der grenzüberschreitenden Güterbeförderung
von Hamelneinfachonline | Feb 7, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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