Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 5. Februar 2020 (IV C 5 -S 2334/19/10017 :002) zur Anwendung des BFH-Urteils vom 1. August 2019 -VI R 32/18 – bezüglich der Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen Stellung genommen.
BMF zur Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen
von Hamelneinfachonline | Feb 7, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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