NV: Lässt der angezeigte schenkungsteuerrechtliche Sachverhalt auf weitere steuerbare Zuwendungen schließen, kann die Finanzbehörde ihre Prüfung auch auf weitere Zeiträume ausdehnen und ist nicht darauf beschränkt, nur die betreffenden Stichtage zu überprüfen.
BFH zur Ausweitung des Prüfungszeitraums bei der Schenkungsteuer
von Hamelneinfachonline | Feb 20, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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