1. Die Begünstigung von Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG i.d.F. des Jahres 2007 setzt voraus, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und bei dem neuen Rechtsträger Betriebsvermögen wird.
BFH zur Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch
von Hamelneinfachonline | Feb 20, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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