Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 18. Februar 2020 (IV C 2 – S 2723/19/10001 :004) zum Vermögensbindungsgebot bei nicht überdotierten Gruppenunterstützungskassen Stellung genommen.
BMF zum Vermögensbindungsgebot bei nicht überdotierten Gruppenunterstützungskassen
von Hamelneinfachonline | Feb 20, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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