NV: Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis werden nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine entsprechende Anwendung des § 233a AO kommt deshalb nicht in Betracht.
BFH zur Verzinsung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
von Hamelneinfachonline | Feb 27, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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