Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 27. Februar 2020 (IV C 6 -S 2137/19/10002 :001) zur pauschalen Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums Stellung genommen.
BMF zur pauschalen Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums
von Hamelneinfachonline | März 3, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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