Beim Erwerb eines Kindes von seinem leiblichen Vater, der nicht auch der rechtliche Vater ist (biologischer Vater), findet die Steuerklasse III Anwendung.
BFH zur maßgebenden Steuerklasse beim Erwerb vom biologischen Vater
von Hamelneinfachonline | März 12, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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