1. Das Prüfungs- und Zeugnisrecht einer staatlich anerkannten Ersatzschule ist öffentlich-rechtlicher Natur.
BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung für einen kirchlichen Schulträgerwechsel
von Hamelneinfachonline | Mrz 19, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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