Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 23. März 2020 (III C 3 – S 7279/19/10003 :002) zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten Stellung genommen.
BMF zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten
von Hamelneinfachonline | Mrz 25, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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