Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die durch einen Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingetreten sind, können gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten abgezogen werden. Sie werden von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nicht erfasst. Diese erstreckt sich nur auf fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen.
BFH: Krankheitskosten bei einem Wegeunfall zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
von Hamelneinfachonline | Mrz 30, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
Neueste Kommentare