Nach dem 30.06.2009 realisierte Verluste aus der Veräußerung von sog. Vollrisikozertifikaten, die nach dem 14.03.2007 angeschafft wurden, unterfallen § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4, Abs. 6 EStG i.d.F. des Streitjahres.
BFH zur Berücksichtigung von Verlusten aus sog. Vollrisikozertifikaten
von Hamelneinfachonline | Mrz 30, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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