National und international hat die Corona-Krise inzwischen bereits zur Schließung zahlreicher Betriebe geführt. Die Auswirkungen von SARS-CoV-2 (Corona-Virus) sind immens. In einigen Staaten kam es bereits zu Zwangsschließungen, in anderen zu Empfehlungen, Betriebe (zum Beispiel Bäder, Kultureinrichtungen, Gastronomie und Einzelhandel) zu schließen. Vielfach entscheiden sich Unternehmen aber auch freiwillig dazu, schon um ihre Mitarbeiter zu schützen. Vor diesem Hintergrund stellt sich Unternehmensleitern, wie etwa Vorständen von Aktiengesellschaften oder Geschäftsführern von GmbHs die Frage, ob und inwieweit Versicherungen für die Kosten der Corona-Krise einstehen müssen. Zuvorderst kommt insoweit – soweit abgeschlossen – eine sogenannte „Betriebsschließungsversicherung“ in Betracht (Praxisbeitrag der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Praxisbeitrag zu COVID-19: Versicherungen gegen Corona – Wann haben Unternehmen Deckungsschutz?
von Hamelneinfachonline | Mrz 31, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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