1. Champions League-Tickets zählen zu den „anderen Wirtschaftsgütern“, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sein können.
BFH: Veräußerung von Tickets für das Finale der UEFA Champions League als privates Veräußerungsgeschäft
von Hamelneinfachonline | Apr 3, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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