In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.
BMF: COVID-19 – Sonderzahlungen an Beschäftigte jetzt steuerfrei
von Hamelneinfachonline | Apr 3, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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