Das BMF-Schreiben vom 31. März 2020 (IV C 1 – S 2296-c/20/10003 :001) enthält das Muster für Bescheinigungen, die von Fachunternehmen und Energieberatern ausgestellt werden müssen, damit die Anspruchsberechtigten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung geltend machen können.
BMF zur Bescheinigung für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
von Hamelneinfachonline | Apr 3, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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