In Zeiten von COVID-19 gewinnt der Versicherungsschutz zunehmend an Bedeutung und es stellt sich die berechtigte Frage, ob betroffene Unternehmen für Ertragsausfälle als Folge von Betriebsunterbrechungen oder -schließungen gegebenenfalls Versicherungsschutz in Anspruch nehmen können. Als potentiell einschlägige Versicherung kommt hierfür bekanntlich und in erster Linie die sog sogenannte „Betriebsschließungsversicherung“ in Betracht (https://www.fgvw.de/neues/versicherungen-gegen-corona-wann-haben-unternehmen-deckungsschutz), eine – recht spezielle – Versicherungsform, zugeschnitten insbesondere auf die Belange von Betrieben, die im Lebensmittel- und Health-Care-Bereich tätig sind.