1. NV: Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH beantragt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter unter Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts bestellt, verbleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim gesetzlichen Vertreter der GmbH.
BFH: Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
von Hamelneinfachonline | Apr 24, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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