Die Finanzverwaltung gibt mit BMF-Schreiben vom 16. April 2020 (IV B 3 – S 1301-AUT/20/10002 :001) die Konsultationsvereinbarung zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie bekannt.
BMF: Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie
von Hamelneinfachonline | Apr 24, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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