Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 24. April 2020 zur Möglichkeit der Herabsetzung der Vorauszahlungen für den VZ 2019 auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags aus 2020 Stellung genommen.
BMF: Corona-Sofortmaßnahme – Pauschlierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019
von Hamelneinfachonline | Apr 29, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
Neueste Kommentare