1. Fällt die Unternehmensidentität und damit die sachliche Gewerbesteuerpflicht während des Kalenderjahrs weg, ist der Gewerbesteuermessbetrag für einen abgekürzten Erhebungszeitraum festzusetzen.
BFH: Wegfall der Unternehmensidentität kann zu abgekürztem Erhebungszeitraum führen
von Hamelneinfachonline | Mai 4, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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