Das FG Köln hat mit Urteil vom 11. Dezember 2018 (10 K 1568/17) entschieden, dass eine zweckgebundene Zahlung zur Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes in einer Tierpension nicht als Spende abgezogen werden kann.
FG Köln: Zahlung zur Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes ist keine Spende
von Hamelneinfachonline | Juni 5, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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