1. NV: Das Prozesshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit ist jedenfalls dann vom FG durch Verbindung der beiden Verfahren zu beseitigen, wenn beide Klagen bei ein und demselben Senat des FG eingereicht wurden.
BFH: Notwendige Verbindung von Verfahren bei doppelter Rechtshängigkeit – Rechtsfolge des Verfahrensfehlers bei späterer Nichtzulassungsbeschwerde
von Hamelneinfachonline | Juni 18, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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