Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 12. Juni 2020 (IV B 2 – S 1301-CHE/07/10015-01) die Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbstständig Erwerbstätige während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie auf der Grundlage des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz) bekannt gegeben.
BMF: Besteuerung von Grenzgängern während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie
von Hamelneinfachonline | Jun 18, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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