Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 15. Juni 2020 (III C 3 – S 7155/19/10003 :001) zur Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen für die Versorgung von Schiffen Stellung genommen.
BMF: Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt auf Hoher See
von Hamelneinfachonline | Juni 18, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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