Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 17. Juni 2020 (III C 3 – S 7160-c/20/10001 :001) im Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur Steuerbefreiung bei der Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt auf das BFH-Urteil vom 5. September 2019, V R 57/17 hingewiesen, dass im Bundessteuerblatt II demnächst veröffentlicht wird.
BMF zur Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt als Umsatz mit Forderungen
von Hamelneinfachonline | Jun 18, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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