Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 17. Juni 2020 (III C 3 – S 7160-c/20/10001 :001) im Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur Steuerbefreiung bei der Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt auf das BFH-Urteil vom 5. September 2019, V R 57/17 hingewiesen, dass im Bundessteuerblatt II demnächst veröffentlicht wird.