Erkrankt ein Rechtsanwalt unvorhersehbar am Tag vor dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, ist er in der Regel nicht gehalten, einen vertretungsbereiten Kollegen mit der Anfertigung der Berufungsbegründung zu beauftragen.
BGH zur Fristversäumnis wegen kurzfristiger unvorhersehbarer Erkrankung der Rechtsanwalts
von Hamelneinfachonline | Juni 25, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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