1. NV: Durch die bloße Bezugnahme auf den eigenen Sachvortrag im Klageverfahren und Schilderung des Verfahrensablaufs wird kein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dargelegt.
BFH: Darlegung von Zulassungsgründen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde
von Hamelneinfachonline | Juni 29, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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