NV: Die Beschwerde gegen einen FG-Beschluss im Erinnerungsverfahren ist unzulässig; denn in Streitigkeiten über Kosten, zu denen auch die Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung gehört, ist die Beschwerde nicht gegeben und daher nicht statthaft.
BFH: Beschwerde gegen FG-Beschluss wegen Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung
von Hamelneinfachonline | Jul 2, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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