1. Für jeden Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 Satz 1 AO 2006 kann eine Gebühr nach § 89 Abs. 3 Satz 1 AO 2011 erhoben werden.
BFH: Gebührenerhebung bei mehreren Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
von Hamelneinfachonline | Jul 2, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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