1. Die vierwöchige Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung vor dem BFH beginnt nicht erneut zu laufen, wenn ein Termin auf einen späteren Tag verlegt wird.
BFH: Ladungsfrist bei Terminverlegung – Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen II
von Hamelneinfachonline | Jul 2, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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