1. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG knüpft die Steuerpflicht an ein Rechtsgeschäft und nicht an die tatsächliche Vereinigung der Gesellschaftsanteile in einer Hand.
BFH: Widerruf einer Schenkung als der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang
von Hamelneinfachonline | Jul 2, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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