1. Für die Beurteilung des Merkmals „Behinderung“ i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG ist die in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX enthaltene Legaldefinition in der im jeweiligen Streitzeitraum geltenden Fassung maßgeblich.
BFH: Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind; Feststellung eines Gendefektes nach Vollendung des 27. Lebensjahres
von Hamelneinfachonline | Jul 9, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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