1. NV: Die schlüssige Rüge einer Divergenz erfordert die Darlegung, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH, ein anderes FG oder ein anderes oberstes Bundesgericht.
BFH: Darlegung einer Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung
von Hamelneinfachonline | Jul 10, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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