1. Wendet sich der Kindergeldberechtigte mit Einwendungen bezüglich der Höhe des zur Auszahlung gekommenen Kindergeldes gegen den in einem Kindergeldbescheid enthaltenen Abrechnungsteil und entscheidet die Familienkasse in der Einspruchsentscheidung über die Höhe des Auszahlungsanspruches, stellt diese Entscheidung einen Abrechnungsbescheid i.S. des § 218 Abs. 2 AO dar.
BFH: Abrechnungsbescheid durch Einspruchsentscheidung über Höhe des Auszahlungsanspruchs
von Hamelneinfachonline | Jul 30, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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