1. NV: Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an nicht mitunternehmerschaftlich verbundene Dritte aufgegeben (Bestätigung des BFH-Urteils vom 16.11.2017 – VI R 63/15, BFHE 260, 138).
BFH: Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen – Abgrenzung zur Betriebsverkleinerung
von Hamelneinfachonline | Jul 30, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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