1. Der Erwerb von Zubehör unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Ein darauf entfallendes Entgelt gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.
BFH: Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör; Bestimmtheit des gesetzlichen Richters
von Hamelneinfachonline | Jul 30, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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