1. Bei Aufwendungen zur Renovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office besteht der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang mit den Vermietungsumsätzen, soweit das Home-Office beruflich genutzt wird.
BFH: Vorsteuerabzug für die Badrenovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office
von Hamelneinfachonline | Jul 30, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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