NV: Mit einer Rechnung, die keine ausreichende Leistungsbeschreibung enthält, kann ein möglicherweise bestehendes Recht auf Vorsteuerabzug nicht ausgeübt werden.
BFH zu den Anforderungen an die zur Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug erforderliche Rechnung
von Hamelneinfachonline | Jul 30, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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