Mit rechtskräftigem Urteil vom 7. Mai 2020 (3 K 2036/19) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind, nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sind.
FG Rheinland-Pfalz: Prozesskosten wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim keine außergewöhnlichen Belastungen
von Hamelneinfachonline | Jul 30, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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