NV: Das FG verstößt gegen die Grundordnung des Verfahrens, wenn es über die Rechtmäßigkeit von Körperschaftsteuer-Vorauszahlungsbescheiden entscheidet, obwohl zum Entscheidungszeitpunkt bereits Jahressteuerbescheide ergangen waren.
BFH: Aufhebung und Zurückverweisung bei Entscheidung über unwirksame Bescheide
von Hamelneinfachonline | Aug. 23, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
Neueste Kommentare