1. Für die Frage, ob ein volljähriges behindertes Kind i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG unfähig ist, sich selbst zu unterhalten, sind die dem Kind zur Verfügung stehenden Mittel auch dann nicht um das (fiktive) Kindergeld zu kürzen, wenn das Kindergeld im Falle seiner Festsetzung an das Kind weitergeleitet werden würde und ohne die Weiterleitung die Voraussetzungen einer Abzweigung des Kindergelds an das Kind vorlägen.
BFH: Kindergeld für behinderte Kinder; keine Berücksichtigung des Kindergelds als kindeseigene Mittel
von Hamelneinfachonline | Aug. 23, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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