1. Die gemäß § 140 Abs. 2 SGB VII abgeschlossene Auslandsunfallversicherung ist nicht nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VersStG im Inland steuerbar, soweit die versicherten Personen als Arbeitnehmer des inländischen Unternehmers (Versicherungsnehmer) ihrer Beschäftigung im Ausland nachgehen.
BFH zur Steuerbarkeit und Steuerpflicht einer Auslandsunfallversicherung
von Hamelneinfachonline | Aug. 23, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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