1. NV: Durch die Rechtsprechung des BFH ist bereits geklärt, dass für den Unternehmer kein Wahlrecht, sondern eine Verpflichtung zur Vornahme der Umsatzsteuerberichtigung besteht.
BFH zur Verpflichtung zur Vornahme der Umsatzsteuerberichtigung
von Hamelneinfachonline | Aug. 23, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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