NV: Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird verletzt, wenn das FG in Ausübung eigener Schätzungsbefugnis für die Beurteilung der Höhe des Rohgewinnaufschlagsatzes auf eine nicht allgemein zugängliche –nur für den Dienstgebrauch bestimmte– Quelle aus dem juris-Rechtsportal („Fachinfosystem Bp NRW“) zurückgreift, ohne zuvor die hieraus entnommenen Erkenntnisse dem Kläger inhaltlich in der gebotenen Weise zugänglich gemacht zu haben.
BFH zur Wahrung des Gehörsanspruchs bei eigener Schätzung durch das FG
von Hamelneinfachonline | Aug. 23, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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