Die durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. August 2013 (V R 37/10, BFHE 243, 20) veranlasste ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Werkunternehmers zum Leistungsempfänger (Bauträger) wird durch die Insolvenz des leistenden Unternehmers nicht beeinflusst (Bestätigung von BGH, Urteil vom 17. Mai 2018 – VII ZR 157/17, BauR 2018, 1403 = NZBau 2018, 524).
BGH: Die durch BFH-Rechtsprechung veranlasste ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Werkunternehmers zum Leistungsempfänger (Bauträger) wird durch Insolvenz des leistenden Unternehmers nicht beeinflusst
von Hamelneinfachonline | Aug. 23, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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