Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 21. August 2020 (IV A 4 -S 0316-a/19/10006 :007 – IV C 6 -S 2134/19/10007 :003) zur steuerlichen Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung und der einheitlichen digitalen Schnittstelle nach § 4 KassenSichV Stellung genommen.
BMF: Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
von Hamelneinfachonline | Aug. 26, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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