Die entgeltliche Überlassung von Bootsliegeplätzen ist nicht steuersatzermäßigt.
BFH: Überlassen von Bootsliegeplätzen nicht steuersatzermäßigt
von Hamelneinfachonline | Sep 1, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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Die entgeltliche Überlassung von Bootsliegeplätzen ist nicht steuersatzermäßigt.
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