Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 3. September 2020 (III C 3 – S 7187/20/10002 :001) zur Umsatzsteuerbefreiung von Personalgestellungsleistungen durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für bestimmte Tätigkeiten nach Änderung des § 4 Nr. 27 Buchstabe a UStG Stellung genommen.
BMF Umsatzsteuerbefreiung von Personalgestellungsleistungen durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen
von Hamelneinfachonline | Sep 7, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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